Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen EXsteinAI – Inhaber Dominik Eggstein („Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des §1 UGB. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht.

1.3. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme oder Leistungsbeginn zustande.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

2. Leistungsumfang und Vertragsgegenstand

2.1. Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen:

  • Websites, Webshops und Landingpages (z.B. WordPress, Webflow, Shopify)
  • Performance Marketing (Ads, SEO, E-Mail, Affiliate- und Influencer-Marketing)
  • Business Development und Prozessautomatisierung (z.B. CRM-Setups, Workflows, Dashboards)
  • KI-Integration und KI-gestützte Contentproduktion
  • Workshops, Coaching und Enablement zu Business-, Marketing- und KI-Themen

sowie weitere vergleichbare Leistungen, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Bereichen stehen oder diese sinnvoll ergänzen.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, Vertrag oder Projektbriefing. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2.3. Die Leistungen können sowohl Dienst- als auch Werkvertragsbestandteile enthalten. Werkleistungen unterliegen vertraglich definierten Abnahmebedingungen.

2.4. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Ein Anspruch auf persönliche Leistungserbringung durch den Inhaber besteht nicht.

2.5. Gesetzliche Änderungen oder Änderungen von Drittanbieter-Plattformen (z.B. Google, Meta, OpenAI), die Anpassungen erforderlich machen, gelten nicht als Mängel und sind gesondert zu vergüten.

3. Vertragsschluss

3.1. Verträge kommen durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

3.2. Projektbeginn, Leistungsumfang und Zeitrahmen werden im Angebot, Vertrag oder Projektbriefing definiert und mit Annahme Vertragsbestandteil.

3.3. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

4. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

4.1. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und branchenüblichen Standards. Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

4.2. Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge sowie notwendige Entscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend und können Mehrkosten verursachen.

4.3. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit und Rechtefreiheit der bereitgestellten Inhalte, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken- oder sonstiger Schutzrechte. Er stellt den Anbieter diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

4.4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Verzögerungen, Einschränkungen oder Mehraufwände.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des §6 Abs 1 Z 27 UStG und daher von der Umsatzsteuer befreit. Eine Umsatzsteuer wird auf Rechnungen innerhalb Österreichs nicht ausgewiesen.

5.2. Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland oder Drittländern gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers erfolgt in der Rechnung ausdrücklich, sofern anwendbar.

5.3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §456 UGB. Zusätzlich behält sich der Anbieter vor, Mahn- und Inkassokosten zu berechnen.

5.5. Der Anbieter ist berechtigt, bei Projekten mit längerer Laufzeit oder erheblichem Vorleistungsaufwand Abschlagszahlungen oder Vorschüsse zu verlangen.

5.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gegenforderungen oder behaupteter Mängel zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter schriftlich anerkannt.

6. Nutzungs- und Urheberrechte, Eigentum

6.1. Alle vom Anbieter erstellten Inhalte, Konzepte, Designs, Vorlagen, Software-Komponenten, KI-Workflows und Prompts bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

6.2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vereinbarten Nutzung im Rahmen seines Unternehmens. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

6.3. Die Verwendung von Open-Source-, Drittanbieter-Software oder KI-generierten Inhalten unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen, die der Kunde einzuhalten hat. Bei KI-generierten Inhalten weist der Anbieter darauf hin, dass urheberrechtliche Schutzrechte oder Exklusivansprüche nicht immer gesichert sind. Der Kunde trägt das Risiko etwaiger Rechteunsicherheiten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

6.4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, generische Methoden, Code-Fragmente, Templates, Workflows und nicht kundenspezifische Komponenten für andere Projekte oder eigene Zwecke weiterzuverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden betroffen sind.

6.5. Urheberrechtliche Schutzrechte verbleiben beim Anbieter, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

7.2. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt nur auf Grundlage einer separaten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), die der Anbieter dem Kunden auf Wunsch bereitstellt.

7.3. Bei der Nutzung und Integration von KI-Tools und Automatisierungslösungen verpflichtet sich der Anbieter, datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten und geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit umzusetzen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über spezifische Datenschutzanforderungen oder -restriktionen rechtzeitig zu informieren.

7.4. Beide Parteien verpflichten sich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeiteten Daten zu gewährleisten und unbefugten Zugriff zu verhindern.

8. Haftung

8.1. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für das jeweilige Projekt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Störungen, Änderungen oder Einschränkungen von Drittanbieter-Plattformen (z.B. Google, Meta, OpenAI), Hosting-Providern, APIs oder KI-Systemen verursacht werden, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

8.4. Für Inhalte, Daten und Materialien, die der Kunde bereitstellt oder deren Nutzung der Kunde anweist, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

8.5. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9. Vertragsverhältnis: Dienst- und Werkvertrag

9.1. Die vertraglichen Leistungen des Anbieters umfassen sowohl Elemente des Dienstvertrags (insb. Beratung, Betreuung, Analyse, Schulung) als auch des Werkvertrags (z. B. Erstellung betriebsbereiter Systeme, Templates, Webseiten, KI-Workflows).

9.2. Dienstvertragliche Leistungen verpflichten zu einem qualifizierten Tätigwerden, nicht jedoch zu einem konkreten Erfolg. Der Anbieter schuldet hier insbesondere Know-how, methodische Kompetenz und den projektbezogenen Einsatz seiner Fähigkeiten.

9.3. Werkvertragliche Leistungen erfordern die Herstellung eines konkret definierten Ergebnisses. In diesem Fall sind Abnahmebedingungen, Funktionsumfang, Systemanforderungen und Testkriterien im Angebot oder einer Anlage festzulegen.

9.4. Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, erfolgt diese nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung durch den Anbieter. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und entweder schriftlich die Abnahme zu erklären oder wesentliche Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine substantiierte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

10. Vertragsdauer, Kündigung und Storno

10.1. Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Bei laufenden Betreuungs- oder Rahmenverträgen gelten die individuell vereinbarten Kündigungsfristen.

10.2. Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 1168 ABGB). In diesem Fall behält der Anbieter Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes. Diese Entschädigung dient dem Ausgleich entgangenen Gewinns und reservierter Kapazitäten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

10.3. Der Anbieter ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere bei Zahlungsverzug, wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten oder wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen. In diesem Fall gilt Punkt 10.2 entsprechend.

10.4. Bei Kündigung von gebuchten Workshops, Schulungen oder Coachings durch den Kunden gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Stornokosten:

  • bis 14 Kalendertage vor Termin: 50% des Honorars
  • weniger als 14 Kalendertage vor Termin: 100% des Honorars

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leoben, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Der Anbieter ist auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

11.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zu ersetzen.

Stand: 16.07.2025